Wahlverfahren
Wer darf wählen?

Wie bei allen Wahlen, sind auch bei der Landtagswahl alle Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, von ihrem aktiven und passiven Wahlrecht Gebrauch zu machen, also wählen zu gehen oder sich als Kandidatin oder Kandidat aufstellen zu lassen.

Aktiv wahlberechtigt ist jeder Deutsche, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten seinen (Haupt-)Wohnsitz oder Lebensmittelpunkt in Baden-Württemberg hat.

Wählbar ist jeder Wahlberechtigte.

Gibt es Unterschiede zur Bundestagswahl?

Ja. Im Gegensatz zur Bundestagswahl, bei der jeder wahlberechtigte Bürger eine Erst- und eine Zweitstimme hat, hat der Wähler bei der Wahl zum Landtag lediglich eine Stimme. Außerdem gibt es keine Parteilisten.

Ein weiterer Unterschied zur Bundestagswahl ist, dass der Landtag alle 5 Jahre neu gewählt wird. Ganz im Gegensatz zum Bundestag, wo alle 4 Jahre Neuwahlen stattfinden.

Wie viele Wahlkreise gibt es in Baden-Württemberg?

Das Wahlgebiet ist in 70 Wahlkreise eingeteilt. Der Wahlkreis Backnang trägt die Nummer 17.

Wie viele Sitze gibt es im Landtag?

Der Landtag setzt sich aus mindestens 120 Abgeordneten (aktuell 139 Abgeordnete) zusammen. Seit der letzten Landtagswahl im März 2006 entfallen insgesamt 69 Sitze auf die CDU, die somit stärkste Fraktion ist.

Wie werden die Sitze verteilt?

Die Sitze werden auf die Parteien, die mindestens fünf Prozent der gültigen Stimmen erreicht haben, im Verhältnis ihrer Gesamtstimmenzahlen im Land verteilt. Die Sitze werden in derselben Weise auf die Regierungsbezirke verteilt.

In jedem Wahlkreis ist der Bewerber mit den meisten Stimmen gewählt (Direktmandat). Stehen einer Partei in einem Regierungsbezirk mehr Sitze zu, als sie Direktmandate erreicht hat, werden die weiteren Sitze den weiteren Bewerbern in der Reihenfolge ihrer prozentualen Stimmanteile zugeteilt.

Erlangt eine Partei in einem Regierungsbezirk mehr Direktmandate, als ihr nach der Verhältnisrechnung zustehen, behält sie diese Sitze (Überhangmandate). Die Zahl der Sitze erhöht sich um so viele, dass die Sitzverteilung im Verhältnis der erreichten Stimmenzahlen gewährleistet ist (Ausgleichssitze). Durch den Verhältnisausgleich hat der Landtag von Baden-Württemberg in der laufenden Legislaturperiode 139 Abgeordnete.

Bei der letzten Landtagswahl wurden die Sitze nach dem Divisorverfahren mit Abrundung an die Parteien verteilt. Dem sogenannten d'Hondtsches Höchstzahlverfahren, benannt nach dem belgischen Juristen Victor d’Hondt (1841-1901).

Im Februar 2006 hat der Landtag die Umstellung auf das Divisorverfahren mit Standardrundung (Sainte-Laguë) beschlossen. Das im Gegensatz zu d’Hondt für große Parteien tendenziell nicht begünstigende Verfahren, wird bei den Wahlen in diesem Jahr erstmals angewendet werden.

Weitere Informationen finden Sie im Landtagswahlgesetz.

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